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Zustandsnoten für Oldies
Für Oldies werden in Annoncen und Beschreibungen meist Zustandsnoten verwendet, um die Einschätzung des Fahrzeugs zu erleichtern. Zu dem kommt, daß für eine H-Zulassung (30 Jahre nach Erstzulassung möglich), eine Mindest-Zustandsnote von "3" erreicht werden muß. Diese Einschätzung wird vom jeweiligen TÜV- oder DEKRA-Prüfer vorgenommen. Es ist wichtig zu wissen, daß die Angabe einer Zustandsnote in einer Annonce den Status einer zugesicherten Eigenschaft hat. Die Problematik bei den Zustandsnoten ist allerdings, daß ein Fahrzeug selten in allen Teilen dieselbe Zustandsnote verdient. Daher hat es sich in der Praxis als vorteilhaft erwiesen, die hauptsächlichen Baugruppen des Fahrzeugs separat zu bewerten. Auch wird oft mit Zwischennoten gearbeitet, um den Zustand des Wagens besser zu beschreiben. Note 1: "Makelloser Zustand. Keine Mängel an
Technik, Optik und Historie (Originalität). Fahrzeuge der absoluten
Spitzenklasse.
Kommentar: Eine Restauration, die im Ergebnis die Zustandsnote 1 verdient, lohnt sich im Grunde nur für sehr wenige Klassiker, da die Restaurationskosten in den meisten Fällen deutlich über dem Preis liegen, der hinterher am Markt für das restaurierte Fahrzeug erzielt werden kann. Dazu kommt, daß dieser Zustand im Grunde nur unmittelbar nach der Restauration angenommen werden kann. Sobald das Fahrzeug wieder im Straßenverkehr bewegt wird, sorgen schon die normalen Umwelteinflüsse und Verschleiß dafür, daß sich der Zustand trotz aller Pflege und Vorsicht wieder verschlechtert. Auch Fahrzeuge, die im Zuge der Restauration umgebaut werden (z.B. Senator A von 2.5 E auf 3.0 E umgebaut) erfüllen im Grunde nicht die Kriterien für eine Zustandsnote 1, da die absolute Originalität nicht mehr gegeben ist. Ebenso verhält es sich bei Fahrzeugen, die mit einer anderen Farbe lackiert werden, als (siehe Typenschild) ursprünglich vorhanden war. Note 2: "Guter Zustand. Mängelfrei, mit
leichten Gebrauchsspuren. Original oder fachgerecht und aufwendig restauriert.
Kommentar: Ein Fahrzeug nach etwa einem halben Jahr ab Erstzulassung bzw. Vollrestauration dürfte in etwa dieser Zustandsnote entsprechen. Bei einem Fahrzeug mit dieser Zustandsnote dürfen z.B. keine Schweißarbeiten sichtbar sein, der Lack darf allenfalls wenige Schäden aufweisen. Rost darf nirgends vorhanden sein. Schon Dellen im Blech oder beschädigte Zierteile am Fahrzeug rechtfertigen diese Zustandsnote im Grunde genommen nicht mehr. Auch der Innenraum muß einen nahezu neuwertigen Eindruck vermitteln. Alles muß tadellos funktionieren. Bei dieser Zustandsnote können aber leichte Beeinträchtigungen der Originalität bestehen, sofern eventuelle Umbauten sachgerecht vorgenommen wurden . Note 3: "Gebrauchter Zustand. Normale Spuren
der Jahre. Kleinere Mängel, aber voll fahrbereit. Keine Durchrostungen.
Kommentar: Dieser Zustand stellt den Mindestzustand für ein Fahrzeug dar, welches als Oldtimer (H-Zulassung) zugelassen werden soll. Daraus folgt, daß TÜV-relevante Mängel ebenso wenig vorhanden sein dürfen wie auch Veränderungen am Fahrzeug, die eine H-Zulassung ausschließen würden. Eine frische Plakette muß also auf Anhieb erreicht werden können. Kleinere Lackschäden und wenige, kleine Dellen oder beschädigte Zierteile dürfen vorhanden sein. Ebenso können leichte Rostschäden vorhanden sein. Auch geringer Ölaustritt an Motor, Getriebe und Differential kann hingenommen werden. Nicht originales Zubehör kann montiert sein, sofern dieses zumindest eintragungsfähig und zeitgenössisch ist und das Erscheinungsbild des Fahrzeugs nicht vollkommen verändert. Man kann es vielleicht so sagen: aus 5 Metern Entfernung muß der Wagen "fast" wie neu aussehen. Trotzdem müssen auch bei dieser Zustandsnote im Grunde alle wesentlichen technischen Einrichtungen des Fahrzeugs einwandfrei funktionieren (jedoch wäre z.B. eine nicht funktionierende Klimaanlage an sich kein Hemmnis für diese Zustandsnote). Im Innenraum dürfen unauffällige Änderungen der Originalität oder leichte Beschädigungen (z.B. Risse im Armaturenbrett) vorhanden sein. Note 4: "Verbrauchter Zustand. Nur bedingt
fahrbereit. Sofortige Arbeiten notwendig. Leichtere bis mittlere Durchrostungen.
Kommentar: Ein Fahrzeug dieser Kategorie ist der klassische Restaurationskandidat. Man erkennt noch, daß das Fahrzeug irgendwann einmal neu war und der Aufwand, um das Fahrzeug zu restaurieren, muß überschaubar sein. Rostschäden an tragenden Teilen dürfen in begrenztem Maß ebenso vorhanden sein wie auch ausgeschlagene oder verschlissene Bauteile an Motor oder Fahrwerk. Ebenso können Mängel im Innenraum vorhanden sein, sofern diese mit überschaubarem Aufwand behoben werden können. Eine reparaturbedürftige Bremsanlage oder völlig verschlissene Stoßdämpfer schließen diese Zustandsnote nicht aus, kapitale Unfallspuren (Rahmenschäden) dagegen schon. Bei Motor- oder Getriebeschäden muß die Reparatur mit relativ einfachen Mitteln durchzuführen sein oder es muß am Markt noch relativ problemlos und günstig entsprechender Ersatz zu bekommen sein. Note 5: "Restaurationsbedürftiger Zustand. Nicht fahrbereit. Schlecht restauriert bzw. teil- oder komplett zerlegt. Größere Investitionen nötig, aber noch restaurierbar. Fehlende Teile."
Kommentar: Ein solches Fahrzeug ist der klassische Teileträger. Die Restaurationskosten überschreiten in aller Regel deutlich den Preis, der für das restaurierte Fahrzeug hinterher erzielbar ist, daher lohnt die Restaurierung eigentlich nur bei sehr seltenen und gesuchten Fahrzeugen. Für Laien ohne entsprechende Werkstattausrüstung ist die Restauration kaum noch durchführbar.
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